Die Bretonische Riviera verpflichtet sich, ihre Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck werden folgende Strategie und Maßnahmen umgesetzt :
Das Projekt zur Anpassung der Tools an die Standards, die die digitale Zugänglichkeit betreffen, wurde im Januar 2026 eingeleitet. Wir haben den spezialisierten Partner SILAOS ausgewählt, um uns in diesem Prozess zu begleiten.
Das Audit wird von einem Bericht begleitet. Ein Referent wurde ernannt, um den Verbesserungsprozess zu überwachen. Ein Aktionsplan mit gemeinsamen Zielen wird aufgestellt, um die Nutzung unserer Tools zu verbessern.
La Riviera Bretonne hat sich dafür entschieden, alle diese Erklärungen zur Barrierefreiheit auf den RGAA zu stützen. Da letzterer eine Umsetzung der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 ist, die ihrerseits auf dem internationalen Standard WCAG 2.1 basiert, stellt La Riviera Bretonne sicher, dass sie diese Vorschriften für ihre Zielwebsite befolgt.
Parallel dazu wird derzeit das mehrjährige Zugänglichkeitsschema [2026-2029]ausgearbeitet, das in Kürze veröffentlicht wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rivierabretonne.com.